ARTIKEL 1 - ANWENDBARKEIT
1.1
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Sar Petfood B.V., nachstehend Sar Petfood B.V. genannt, an Dritte, für alle Arbeiten, die die Sar Petfood B.V. für Dritte ausführt, und für alle Verträge im weitesten Sinne des Wortes, die die Sar Petfood B.V. mit Dritten schließt.
1.2
Diese Bedingungen gelten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Niederlande, ungeachtet des Wohnsitzes oder der Niederlassung der Vertragsparteien und auch ungeachtet des Ortes, an dem der Vertrag geschlossen wurde oder hätte geschlossen werden müssen.
1.3
Wenn der Käufer/Auftraggeber Einkaufsbedingungen verwendet, sind diese für Sar Petfood B.V. nicht verbindlich, soweit sie von diesen Lieferbedingungen abweichen.
1.4
Abweichungen von diesen Bedingungen, die von Sar Petfood B.V. zu irgendeinem Zeitpunkt zugunsten des Käufers/Auftraggebers angewandt/zugelassen werden, geben diesem niemals das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt darauf zu berufen oder die Anwendung einer solchen Abweichung als für ihn/sie festgestellt zu beanspruchen.
1.5
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise ungültig oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig anwendbar. Sar Petfood B.V. und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder nichtigen Bestimmungen treten, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
1.6
Bestehen Unklarheiten bei der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist die Auslegung "im Geiste" dieser Bestimmungen vorzunehmen.
1.7
Wenn Sar Petfood B.V. nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass Sar Petfood B.V. in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen in anderen Fällen zu verlangen.
ARTIKEL 2 - ANGEBOTE
2.1
Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind völlig unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen von Sar Petfood B.V. erstellt und basieren auf allen Informationen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
2.2
Alle Angaben, die Sar Petfood B.V. auf Abbildungen, Websites, Katalogen, Prospekten, Zeichnungen oder auf andere Weise in Bezug auf Größe, Fassungsvermögen, Leistung, Farbe, Materialstruktur, Ausführung oder Ergebnisse macht, sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten. Die Sar Petfood B.V. ist nicht an diese Informationen gebunden und übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten darin.
ARTIKEL 3 - AUFTRÄGE/VEREINBARUNGEN
3.1
Unter Auftrag ist zu verstehen: jeder Vertrag mit Sar Petfood B.V., unabhängig davon, ob sich Sar Petfood B.V. dadurch zur Ausführung von Arbeiten, zur Bereitstellung von Personal, Material oder Raum oder zur Erbringung einer anderen Dienstleistung im weitesten Sinne verpflichtet.
3.2
Alle mit der Sar Petfood B.V. geschlossenen Verträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Sar Petfood B.V. verbindlich. Etwaige Ergänzungen oder Änderungen der oben genannten Verträge sind für die Sar Petfood B.V. erst dann verbindlich, wenn und soweit diese von der Sar Petfood B.V. schriftlich akzeptiert und bestätigt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer/Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen der mit der Sar Petfood B.V. geschlossenen Verträge akzeptiert, wenn der Käufer/Auftraggeber nicht innerhalb von acht Tagen, nachdem er von der Änderung/Ergänzung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, schriftlich Einspruch gegen diese Änderung/Ergänzung erhoben hat. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer/Auftraggeber zu dem Zeitpunkt, an dem Sar Petfood B.V. mit den Arbeiten, auf die sich die Änderung/der Zusatz bezieht, beginnt, Kenntnis von dieser Änderung/dem Zusatz hat. Nur die Geschäftsleitung und gegebenenfalls derjenige, der von der Geschäftsleitung ausdrücklich bevollmächtigt wurde, kann und darf im Namen der Sar Petfood B.V. Verträge abschließen.
3.3
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Sar Petfood B.V. jederzeit das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, wobei die vorliegenden Bedingungen auch zugunsten dieser Dritten gelten, sofern die Sar Petfood B.V. diese, gegebenenfalls nachträglich, schriftlich ermächtigt, sich auf die vorliegenden Bedingungen zu berufen, ohne dass sich aus dieser Ermächtigung irgendwelche Verpflichtungen gegenüber der Sar Petfood B.V. ergeben.
ARTIKEL 4 - HAFTUNG
4.1
Die Sar Petfood B.V. haftet, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 9 dieser Bedingungen, nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung des Vertrages durch die gelieferten Waren, einschließlich zusätzlicher Arbeiten, ergeben, es sei denn, dies ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Sar Petfood B.V. akzeptiert dies folglich auch nicht im Falle von groben Unglücken, wie Feuer, Wasserschäden und externen Unglücken, wie z.B. Kriegen und Erdbeben. Sar Petfood B.V. haftet auch nicht für den Verfall der von ihr gelieferten Produkte, ungeachtet dessen, ob der Verfall auf die Haltbarkeit oder die Art und Weise zurückzuführen ist, in der der Käufer/Auftraggeber die gelieferten Waren in Besitz nimmt, hat, transportiert und/oder entsorgt.
4.2
Sollte die Sar Petfood B.V. aus irgendeinem anderen Grund im Zusammenhang mit dem Vertrag schadensersatzpflichtig sein, beschränkt sich ihre Schadensersatzpflicht immer auf maximal den Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) für die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen, höchstens jedoch auf EUR 1.500,00 (in Worten: eintausendfünfhundert Euro).
4.3
Die Berufung auf diese Bedingungen setzt die Zahlungsverpflichtung des Käufers/Auftraggebers gegenüber Sar Petfood B.V. nicht aus.
ARTIKEL 5 - LIEFERZEIT UND LIEFERORT
5.1
Die in Angeboten, Bestätigungen und Verträgen genannten Liefertermine werden nach bestem Wissen und Gewissen der Sar Petfood B.V. angegeben und nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für die Sar Petfood B.V. nicht verbindlich.
5.2
Eine Überschreitung dieser Fristen, aus welchem Grund auch immer, gibt dem Käufer/Auftraggeber niemals das Recht auf Schadenersatz, Auflösung des Vertrags oder Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung, die sich für ihn aus dem betreffenden Vertrag oder aus irgendeinem anderen Vertrag ergibt, unabhängig davon, ob er mit diesem Vertrag zusammenhängt oder nicht.
5.3
Bei einer übermäßigen Überschreitung der Lieferfrist wird die Sar Petfood B.V. nach eigenem Ermessen Rücksprache mit dem Käufer/Auftraggeber halten.
5.4
Die Lieferung erfolgt ab dem Betriebsgelände der Sar Petfood B.V. oder einem anderen von der Sar Petfood B.V. zu bestimmenden Ort.
5.5
Wenn die von Sar Petfood B.V. verkauften Waren oder angebotenen Dienstleistungen, nachdem sie dem Käufer/Auftraggeber angeboten wurden, von diesem nicht angenommen werden, stehen sie dem Käufer/Auftraggeber drei Wochen lang zur Verfügung. Während dieses Zeitraums werden die Waren auf Rechnung des Käufers/Auftraggebers gelagert. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gesamtbetrag, der bei Abnahme oder Erfüllung fällig wäre, zuzüglich Kosten und Zinsen, vom Käufer/Besteller auch ohne Lieferung der Ware oder Leistung gefordert werden. Die Zahlung gilt dann als Entschädigung an Sar Petfood B.V.
5.6
Wenn der Käufer/Auftraggeber eine Verpflichtung aus diesem oder einem anderen Vertrag im Zusammenhang mit der Bestellung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, hat die Sar Petfood B.V. das Recht, nach schriftlicher Inverzugsetzung des Käufers/Auftraggebers - ohne gerichtliche Intervention - die Erfüllung auszusetzen, ohne dass die Sar Petfood B.V. zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.
ARTIKEL 6 - TRANSPORT UND TRANSPORTRISIKO
6.1
Die Wahl des Transportmittels bleibt der Sar Petfood B.V. überlassen.
6.2
Der Transport der bei Sar Petfood B.V. bestellten Waren geht zu Lasten des Käufers/Abnehmers.
6.3
Alle bei Sar Petfood B.V. bestellten Waren reisen ab dem Zeitpunkt des Versands auf Risiko des Käufers/Auftraggebers. Auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, haftet der Käufer/Auftraggeber für alle während des Transports entstandenen Schäden.
6.4
Die Waren werden nur im Parterre geliefert (an der Haustür oder einem anderen von Sar Petfood B.V. akzeptierten Eingang). Der Käufer/Auftraggeber muss für eine gute Zugänglichkeit sorgen. Wenn die Waren anders als im Parterre geliefert werden müssen, gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Risiken vollständig zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.
6.5
Wenn der Käufer/Abnehmer zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend ist oder sich als nicht in der Lage erweist, die Waren abzunehmen, oder die Waren anderweitig nicht abnimmt, hat Sar Petfood B.V. das Recht, die Lieferung in eine Verpflichtung des Käufers/Abnehmers umzuwandeln, die Waren an der vom Spediteur angegebenen Adresse abzuholen, nachdem der Spediteur den Käufer/Abnehmer durch eine schriftliche Mitteilung darüber informiert hat.
6.6
Bei Ankunft/Erhalt der Waren muss der Käufer/Besteller den Zustand der Waren prüfen. Wenn sich dabei herausstellt, dass Schäden an den Waren oder an der Ausrüstung entstanden sind, muss er alle Maßnahmen ergreifen, um vom Spediteur Schadenersatz zu erhalten. Mit seiner Unterschrift auf der von oder im Namen von Sar Petfood B.V. ausgestellten Quittung erklärt der Käufer/Auftraggeber, die Waren in gutem Zustand erhalten zu haben.
ARTIKEL 7 - PREISE UND KOSTEN
7.1
Für jeden Auftrag legt die Sar Petfood B.V. einen gesonderten Preis oder Tarif fest. Dieser Preis oder Tarif versteht sich ausschließlich als der Betrag, der für die von der Sar Petfood B.V. zu liefernde Leistung zu zahlen ist, einschließlich der damit verbundenen normalen Kosten. Die im Angebot genannten Preise beruhen auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten Selbstkostenfaktoren, Tarifen, Löhnen, Steuern, Rechten, Gebühren, Frachten usw.. Im Falle einer Erhöhung eines dieser Faktoren ist die Sar Petfood B.V. berechtigt, den angebotenen (Verkaufs-)Preis entsprechend zu ändern.
7.2
Der Preis oder Tarif enthält also keine staatlichen oder sonstigen Abgaben, wie Bußgelder, Versicherungsprämien usw.
7.3
Sar Petfood B.V. hat das Recht, Vorauszahlungen oder Anzahlungen oder Sicherheiten (in Form einer Bankgarantie) zu verlangen.
7.4
Sar Petfood B.V. behält sich das Recht vor, Versandkosten zu berechnen.
ARTIKEL 8 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die von Sar Petfood B.V. übersandten Rechnungen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto und ohne irgendeine Form von Entschädigung zu bezahlen.
8.2
Der Lieferant ist berechtigt, einen Kreditbeschränkungszuschlag von mindestens 2 % zu erheben, der jedoch auf der Rechnung ausdrücklich angegeben werden muss. Dieser Zuschlag kann vom Rechnungsbetrag abgezogen werden, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt wird.
8.3
Alle Zahlungen müssen ohne Abzug oder Verrechnung in den Geschäftsräumen der Sar Petfood B.V. oder auf ein von der Sar Petfood B.V. zu benennendes Bank- oder Girokonto geleistet werden.
8.4
Rabatte können nur nach gegenseitiger Absprache zwischen Sar Petfood B.V. und dem Käufer/Auftraggeber gewährt werden. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind diese Rabatte einmalig. Frühere Rabatte können bei späteren Transaktionen nicht mehr geltend gemacht werden.
ARTIKEL 9 - BESCHWERDEN
9.1
Eventuelle Reklamationen, sei es in Bezug auf die Lieferung von Waren, die erbrachten Dienstleistungen oder die Rechnungsbeträge, müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Produkte oder Dienstleistungen oder der entsprechenden Rechnungen schriftlich per Einschreiben an die Sar Petfood B.V. gerichtet werden, wobei der Sachverhalt, auf den sich die Reklamationen beziehen, genau anzugeben ist. Das Reklamationsrecht des Käufers/Auftraggebers erlischt in Bezug auf Waren, die vom Käufer/Auftraggeber oder in dessen Auftrag verarbeitet wurden.
9.2
Reklamationen in Bezug auf die Klauseln in diesen Bedingungen, die unter anderem in Artikel 6:233(a) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln wegen unangemessener Belastung) genannt werden, müssen ebenfalls innerhalb von acht Tagen, nachdem sie von diesen Bedingungen Kenntnis erlangt haben oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vernünftigerweise hätten Kenntnis erlangen können, schriftlich per Einschreiben bei der Sar Petfood B.V. eingereicht werden, wobei die Tatsachen, auf die sich die Reklamationen beziehen, genau anzugeben sind. Das Recht auf Reklamation erlischt mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Käufer/Auftraggeber verzichtet auf das Recht, sich später auf die Unangemessenheit einer oder mehrerer Klauseln dieser Bedingungen zu berufen, sofern die als unangemessen belastend empfundenen Klauseln nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
9.3
Wenn die eingereichten Reklamationen nicht dem Vorstehenden entsprechen, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und wird davon ausgegangen, dass der Käufer/Auftraggeber die gelieferten und/oder ausgeführten Waren genehmigt hat. Wenn die Sar Petfood B.V. der Meinung ist, dass eine berechtigte Reklamation vorliegt, hat sie das Recht, dem Käufer/Auftraggeber entweder einen einvernehmlich festzulegenden Geldbetrag als Entschädigung zu zahlen oder eine neue Lieferung unter Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrags vorzunehmen, vorbehaltlich der Verpflichtung des Käufers/Auftraggebers, die falsch oder fehlerhaft gelieferten Waren nach Wahl der Sar Petfood B.V. frachtfrei an die Sar Petfood B.V. zurückzusenden.
9.4
Die Sar Petfood B.V. ist nur dann verpflichtet, die eingereichten Reklamationen zur Kenntnis zu nehmen, wenn der betreffende Käufer/Auftraggeber zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamationen alle seine bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Sar Petfood B.V., die sich aus irgendeinem Vertrag ergeben, vollständig erfüllt hat, unabhängig davon, um welche Verpflichtungen es sich handelt.
9.5
Rücksendungen, die nicht oder unzureichend frankiert oder verpackt sind, werden von Sar Petfood B.V. abgelehnt. Alle Rücksendungen von Käufern oder Kunden erfolgen auf deren Kosten und Risiko.
ARTIKEL 10 - KÜNDIGUNG/AUFLÖSUNG UND AUSSETZUNG
10.1
Die Sar Petfood B.V. hat das Recht, wenn der Käufer/Auftraggeber in irgendeiner Hinsicht seinen Verpflichtungen in Bezug auf die von der Sar Petfood B.V. bereits erfolgten Lieferungen oder ausgeführten Arbeiten oder aus anderen Gründen nicht nachkommt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber auszusetzen oder die zugrundeliegenden Verträge ganz oder teilweise zu kündigen/aufzulösen. Dieses Recht steht der Sar Petfood B.V. auch zu, wenn sich der Käufer/Auftraggeber im Konkurs, im Zahlungsaufschub, in der Aufnahme in das WSNP, in anderen Formen der Schuldnerberatung, in der Liquidation der Gesellschaftsform/des Geschäftsbetriebs befindet oder wenn die Sar Petfood B.V. diese Umstände für unmittelbar bevorstehend hält. Alle Forderungen der Sar Petfood B.V. gegenüber dem Käufer/Auftraggeber werden dann von diesem sofort fällig und zahlbar.
10.2
Wenn der Käufer/Auftraggeber den/die mit der Sar Petfood B.V. geschlossenen Vertrag/Verträge stornieren/auflösen möchte, hat die Sar Petfood B.V. außerdem das Recht, die Erfüllung des/der geschlossenen Vertrags/Verträge zu verlangen, oder der Käufer/Auftraggeber schuldet Stornierungskosten in Höhe von mindestens 30 % des Verkaufswerts, je nach Ermessen der Sar Petfood B.V.
ARTIKEL 11 - ENTSCHÄDIGUNG BEI VERSPÄTETER ODER NICHT ERFOLGTER ZAHLUNG
11.1
Wenn die Bezahlung der von der Sar Petfood B.V. versandten Rechnungen nicht innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt ist, ist der Käufer/Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, und die Sar Petfood B.V, hat ohne weitere Inverzugsetzung das Recht, dem Käufer/Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen auf den gesamten geschuldeten Betrag in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes, mindestens jedoch 1 % pro angefangenen Monat, in Rechnung zu stellen, unbeschadet der sonstigen Rechte der Sar Petfood B.V., einschließlich des Rechts, eine Entschädigung für entgangenen Gewinn zu fordern. weitere Rechte, die der Sar Petfood B.V. zustehen, darunter das Recht auf Erstattung aller Inkassokosten, einschließlich der einforderbaren gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, wobei letztere im Voraus auf 15 % des einzutreibenden Betrags festgelegt werden, mit einem Mindestbetrag von EURO 150,00 (in Worten: einhundertfünfzig Euro).
NB: Ab dem Zeitpunkt, zu dem die dem Käufer/Auftraggeber in Rechnung zu stellenden außergerichtlichen Inkassokosten gesetzlich festgelegt sind, haftet der Käufer/Auftraggeber für die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß den dortigen Bestimmungen.
ARTIKEL 12 - EIGENTUMSVORBEHALT
12.1
Alles, was von der Sar Petfood B.V. im Rahmen des Vertrags geliefert wird, bleibt Eigentum der Sar Petfood B.V., bis der Kunde alle Verpflichtungen aus dem/den mit der Sar Petfood B.V. geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.
12.2
Die von Sar Petfood B.V. gelieferten Waren, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
12.3
Der Kunde hat stets alles ihm Zumutbare zu tun, um die Eigentumsrechte der Sar Petfood B.V. zu sichern. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugreifen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, die Sar Petfood B.V. hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
12.4
Ferner verpflichtet sich der Kunde, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und der Sar Petfood B.V. auf Verlangen Einsicht in die Police dieser Versicherung zu gewähren. Im Falle einer Versicherungsleistung hat die Sar Petfood B.V. Anspruch auf dieses Geld. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde gegenüber der Sar Petfood B.V. im Voraus, an allem mitzuwirken, was sich in diesem Rahmen als notwendig oder wünschenswert erweisen sollte.
12.5
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, der Sar Petfood B.V. auf erstes Anfordern ein stilles Pfandrecht auf die Forderungen zu gewähren, die der Kunde gegenüber den betreffenden Dritten hat oder haben wird. Falls der Kunde dies verweigert, stellt diese Bestimmung eine unwiderrufliche Vollmacht für die Sar Petfood B.V. dar, dieses Pfandrecht zu bestellen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als die erforderliche Privaturkunde und das Datum der betreffenden Rechnung gilt als Datum der Verpfändung, solange die Urkunde(n) nicht registriert wurde(n).
12.6
Für den Fall, dass die Sar Petfood B.V. ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, ermächtigt der Kunde die Sar Petfood B.V. und von ihr beauftragte Dritte hiermit bedingungslos und unwiderruflich im Voraus, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum der Sar Petfood B.V. befindet, und es in Besitz zu nehmen.
ARTIKEL 13 - HÖHERE GEWALTSAMKEIT
13.1
Höhere Gewalt entbindet die Sar Petfood B.V. von ihren Verpflichtungen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber. Als Faktoren höherer Gewalt gelten: solche Ereignisse und Umstände, die einen deutlich erkennbaren und unmittelbar wirksamen Einfluss auf die Tätigkeit der Sar Petfood B.V. haben, wie: schwerwiegende Störungen in ihrem Produktionsprozess, Krieg (auch außerhalb der Niederlande), Aufruhr, Pandemien, Feuer, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Verlust oder Beschädigung beim Transport, Unfall oder Krankheit ihres Personals, Einfuhrbeschränkungen oder andere behördliche Beschränkungen usw. Die Sar Petfood B.V. ist von ihren Verpflichtungen befreit, unabhängig davon, ob die höhere Gewalt in ihrem eigenen Betrieb oder anderswo eingetreten ist, wie z.B. in Betrieben von Lieferanten, Transporteuren, Großhändlern usw.
13.2
Wenn der Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden kann, hat die Sar Petfood B.V. das Recht, ohne gerichtliche Intervention entweder die Erfüllung des Vertrages für maximal sechs Monate auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, je nach Ermessen der Sar Petfood B.V.. Der Käufer/Auftraggeber wird schriftlich von der Entscheidung der Sar Petfood B.V. in Kenntnis gesetzt.
ARTIKEL 14 - RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM, MUSTERSCHUTZ
14.1
Die geistigen Eigentumsrechte an allen von Sar Petfood B.V. (zugunsten des Käufers/Auftraggebers) hergestellten Produkten, erbrachten Dienstleistungen usw. gehören Sar Petfood B.V. Jegliche Nutzung oder anderweitige Nutzung dieser Rechte, Entwürfe und/oder Ideen der Sar Petfood B.V. ist strengstens untersagt, es sei denn, die Sar Petfood B.V. hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt und alle von der Sar Petfood B.V. diesbezüglich festgelegten Bedingungen wurden vollständig erfüllt.
14.2
Wenn der Käufer/Abnehmer die Bestimmungen unter 14a nicht einhält, hat die Sar Petfood B.V. ohne weitere Inverzugsetzung und/oder gerichtliche Intervention das Recht auf eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens EUR 11.500,00 (in Worten: elftausendfünfhundert Euro) für jeden Tag oder Teil davon, an dem der Verstoß andauert.
ARTIKEL 15 - GARANTIEN
15.1
Gewährleistungsklauseln für den Fall, dass das Konformitätserfordernis nach Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht anwendbar ist.
15.2
Die Sar Petfood B.V. gewährt nur eine Garantie gemäß den Bestimmungen der Garantieklausel, die mit den Produkten geliefert wird. In solchen Fällen tritt die Garantie erst in Kraft, nachdem Sar Petfood B.V. per Einschreiben über den Antrag des Käufers/Auftraggebers informiert wurde.
15.3
Wird von Sar Petfood B.V. eine Garantie gewährt, ohne dass eine Garantieklausel vorgesehen ist, beträgt die Dauer der Garantiezeit höchstens 6 Monate nach Lieferung der betreffenden Waren. Auch in diesem Fall muss die Sar Petfood B.V. zuvor per Einschreiben über den Antrag des Käufers/Auftraggebers informiert werden.
15.4
Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Ersatz der gelieferten Waren, je nach Ermessen der Sar Petfood B.V.. Äußere Unglücksfälle können niemals zu einer verbindlichen Garantie von Sar Petfood B.V. führen.
15.5
Die zur Reparatur eingesandten Waren verbleiben in jedem Fall auf Risiko des Käufers/Auftraggebers bei der Sar Petfood B.V. oder bei einem von der Sar Petfood B.V. zu diesem Zweck beauftragten Dritten.
ARTIKEL 16 - SICHTBARE SENDUNGEN
16.1
Nur wenn Sar Petfood B.V. dies dem Käufer/Auftraggeber im Voraus schriftlich bestätigt hat, können die von oder im Namen von Sar Petfood B.V. gelieferten Waren als Probesendungen für Ausstellungen, Messen und/oder für andere von Sar Petfood B.V. anzugebende Zwecke betrachtet werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang auch für Mustersendungen.
ARTIKEL 17 - ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
17.1
Auf alle Angebote, Aufträge und mit Sar Petfood B.V. abzuschließenden Verträge ist niederländisches Recht anwendbar, auch wenn ein Vertrag ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Sitz hat.
17.2
Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.
17.3
Wenn die gegenseitige Konsultation zwischen den Parteien nicht zu einer Lösung führt, werden alle Streitigkeiten dem Urteil des Bezirksgerichts Overijssel, Standort Almelo, unterworfen, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
17.4
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Artikel nicht.
ARTIKEL 18 - SCHLUSSBESTIMMUNG
18.1
Diese Bedingungen wurden zu Gunsten der Sar Petfood B.V. erstellt und bei der Handelskammer unter der Nummer 52434966 hinterlegt.
18.2
Es gilt immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsverhältnisses mit Sar Petfood B.V. gültige Fassung.
18.2
Für die Auslegung der Allgemeinen Bedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.
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