ARTIKEL 1 ANWENDBARKEIT
1.1
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Sar Petfood B.V., nachstehend Sar Petfood B.V. genannt, an Dritte, für alle Arbeiten, die von der Sar Petfood B.V. im Auftrag Dritter ausgeführt werden, und für alle Verträge im weitesten Sinne des Wortes, die die Sar Petfood B.V. mit Dritten schließt.
1.2
Diese Bedingungen gelten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Niederlande, ungeachtet des Wohnsitzes oder der Niederlassung der Vertragsparteien und ungeachtet des Ortes, an dem der Vertrag geschlossen wurde oder hätte geschlossen werden müssen.
1.3
Wenn der Käufer/Auftraggeber Einkaufsbedingungen anwendet, sind diese für Sar Petfood B.V. nicht verbindlich, soweit sie von diesen Lieferbedingungen abweichen.
1.4
Abweichungen von diesen Bedingungen, die Sar Petfood B.V. zu irgendeinem Zeitpunkt zugunsten des Käufers/Auftraggebers vornimmt/zulässt, berechtigen diesen in keinem Fall, sich später darauf zu berufen oder für sich selbst die Anwendung einer solchen Abweichung als festgelegt zu beanspruchen.
1.5
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen voll und ganz anwendbar. Sar Petfood B.V. und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder annullierten Bestimmungen treten, wobei so weit wie möglich das Ziel und der Zweck der ursprünglichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
1.6
Besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist die Erklärung „im Geist“ dieser Bestimmungen zu suchen.
1.7
Die Tatsache, dass die Sar Petfood B.V. nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet nicht, dass die Bestimmungen dieser Bedingungen nicht gelten oder dass die Sar Petfood B.V. ihr Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
ARTIKEL 2 ANGEBOTE
2.1
Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind völlig unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen von Sar Petfood B.V. und auf der Grundlage der auf Antrag erteilten Informationen erstellt.
2.2
Die von Sar Petfood B.V. in Abbildungen, Websites, Katalogen, Prospekten, Zeichnungen oder auf andere Weise gemachten Angaben über Größe, Fassungsvermögen, Leistung, Farbe, Materialstruktur, Verarbeitung oder Ergebnisse sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten. Sar Petfood B.V. ist nicht an diese Angaben gebunden und übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten in diesen Daten.
ARTIKEL 3 AUFTRÄGE/VEREINBARUNGEN
3.1
Unter einem Auftrag ist zu verstehen: jeder Vertrag mit der Sar Petfood B.V., unabhängig davon, ob sie sich verpflichtet, Arbeiten auszuführen, Personal, Material oder Raum zur Verfügung zu stellen oder eine andere Leistung zu erbringen, und zwar im weitesten Sinne.
3.2
Ergänzungen oder Änderungen der oben genannten Vereinbarungen sind für die Sar Petfood B.V. erst dann verbindlich, wenn und soweit sie von der Sar Petfood B.V. schriftlich akzeptiert und bestätigt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer/Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen der mit Sar Petfood B.V. geschlossenen Verträge akzeptiert hat, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnisnahme der Änderung(en) und/oder Ergänzung(en) schriftlich dagegen protestiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer/Auftraggeber zu dem Zeitpunkt, an dem Sar Petfood B.V. mit den Arbeiten beginnt, auf die sich die Änderung/der Zusatz bezieht, Kenntnis von dieser Änderung/dem Zusatz hat. Nur der Vorstand und gegebenenfalls die vom Vorstand ausdrücklich bevollmächtigte Person können im Namen von Sar Petfood B.V. Verträge abschließen.
3.3
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Sar Petfood B.V. jederzeit das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen, wobei die vorliegenden Bedingungen auch zugunsten dieser Dritten gelten, vorausgesetzt, dass die Sar Petfood B.V. sie schriftlich ermächtigt, sich gegebenenfalls nachträglich auf die vorliegenden Bedingungen zu berufen, ohne dass diese Ermächtigung irgendwelche Verpflichtungen gegenüber der Sar Petfood B.V. begründet.
ARTIKEL 4 HAFTUNG
4.1
Sar Petfood B.V. haftet, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 9 dieser Bedingungen, nicht für Schäden, die sich direkt und/oder indirekt aus der Nichterfüllung des Vertrags durch die gelieferten Waren, einschließlich zusätzlicher Arbeiten, ergeben, es sei denn, diese Nichterfüllung ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. Sar Petfood B.V. akzeptiert dies daher auch nicht bei groben Unglücken wie Feuer, Wasserschäden und externen Unglücken, wie z.B. Kriegen und Erdbeben. Die Sar Petfood B.V. haftet auch nicht für den Verfall der von ihr gelieferten Produkte, ungeachtet dessen, ob dieser Verfall auf die Haltbarkeit oder die Art und Weise zurückzuführen ist, in der der Käufer/Auftraggeber die gelieferten Waren in Besitz nimmt, hält, transportiert und/oder entsorgt.
4.2
Wenn die Sar Petfood B.V. aus irgendeinem anderen Grund im Zusammenhang mit dem Vertrag schadensersatzpflichtig ist, beschränkt sich der von ihr zu leistende Schadenersatz in jedem Fall auf maximal den Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) für die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen, höchstens jedoch auf EUR 1.500,00 (in Worten: eintausendfünfhundert Euro).
4.3
Die Berufung auf diese Bedingungen setzt die Zahlungsverpflichtung des Käufers/Auftraggebers gegenüber Sar Petfood B.V. nicht aus.
ARTIKEL 5 LIEFERZEIT UND LIEFERORT
5.1
Die in Angeboten, Bestätigungen und Verträgen genannten Liefertermine sind nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und werden so weit wie möglich eingehalten, sind jedoch für Sar Petfood B.V. nicht verbindlich.
5.2
Eine Überschreitung dieser Bedingungen, aus welchem Grund auch immer, gibt dem Käufer/Auftraggeber niemals das Recht auf Schadenersatz, Auflösung des Vertrags oder Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung, die sich für ihn aus dem betreffenden Vertrag oder aus irgendeinem anderen Vertrag ergibt, unabhängig davon, ob er mit diesem Vertrag zusammenhängt oder nicht.
5.3
Im Falle einer übermäßigen Überschreitung der Lieferfrist, die jedoch von der Sar Petfood B.V. bestimmt wird, wird die Sar Petfood B.V. weitere Rücksprachen mit dem Käufer/Auftraggeber halten.
5.4
Die Lieferung erfolgt ab den Geschäftsräumen der Sar Petfood B.V. oder an einen anderen von der Sar Petfood B.V. zu bestimmenden Ort.
5.5
Wenn von Sar Petfood B.V. verkaufte Waren oder angebotene Dienstleistungen nicht angenommen werden, nachdem sie dem Käufer/Auftraggeber angeboten wurden, stehen sie dem Käufer/Auftraggeber für einen Zeitraum von drei Wochen zur Verfügung. Die Waren werden während dieses Zeitraums auf Kosten des Käufers/Auftraggebers gelagert. Nach Ablauf der genannten Frist kann der Gesamtbetrag, der für den Kauf oder die Einhaltung der Vorschriften zu zahlen wäre, zuzüglich Kosten und Zinsen, vom Käufer/Auftraggeber eingefordert werden, auch wenn die betreffenden Waren oder Dienstleistungen nicht geliefert wurden. Die Zahlung gilt dann als Entschädigung für Sar Petfood B.V.
5.6
Wenn der Käufer/Auftraggeber eine seiner Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen mit dem Auftrag zusammenhängenden Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist die Sar Petfood B.V. berechtigt, nach schriftlicher In Verzug Setzung des Käufers/Auftraggebers – ohne gerichtliche Intervention – die Erfüllung auszusetzen, ohne dass die Sar Petfood B.V. zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.
ARTIKEL 6 TRANSPORT UND TRANSPORTRISIKO
6.1
Die Sar Petfood B.V. ist für die Wahl des Transportmittels verantwortlich.
6.2
Der Transport der bei Sar Petfood B.V. bestellten Waren geht zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.
6.3
Alle bei Sar Petfood B.V. bestellten Waren reisen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Risiko des Käufers/Auftraggebers. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, haftet der Käufer/Auftraggeber für alle Transportschäden.
6.4
Die Waren werden ausschließlich im Erdgeschoss geliefert (an der Eingangstür oder einem anderen von Sar Petfood B.V. akzeptierten Eingang). Der Käufer/Auftraggeber muss dafür sorgen, dass die Waren leicht zugänglich sind. Wenn die Waren nicht im Erdgeschoss geliefert werden müssen, gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Risiken vollständig zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.
6.5
Wenn der Käufer/Auftraggeber zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend ist oder sich als nicht in der Lage erweist, die Waren abzunehmen, oder die Waren anderweitig nicht abnimmt, hat Sar Petfood B.V. das Recht, die Lieferung in eine Verpflichtung des Käufers/Auftraggebers umzuwandeln, die Waren an der vom Spediteur angegebenen Adresse abzuholen, nachdem der Spediteur den Käufer/Auftraggeber durch eine schriftliche Mitteilung davon in Kenntnis gesetzt hat.
6.6
Bei Ankunft/Abnahme der Ware muss sich der Käufer/Auftraggeber von dem Zustand der Ware überzeugen. Stellt sich dann heraus, dass ein Schaden an den Gütern oder Materialien entstanden ist, muss er alle Maßnahmen ergreifen, um vom Beförderer Schadenersatz zu erhalten. Mit der Unterzeichnung der von oder im Namen von Sar Petfood B.V. ausgestellten Quittung erklärt der Käufer/Auftraggeber, die Waren in gutem Zustand erhalten zu haben.
ARTIKEL 7 PREISE UND KOSTEN
7.1
Sar Petfood B.V. setzt für jede Bestellung einen gesonderten Preis oder Tarif fest. Dieser Preis oder Tarif versteht sich ausschließlich als der Betrag, der für die von Sar Petfood B.V. zu liefernde Leistung zu zahlen ist, einschließlich der damit verbundenen normalen Kosten. Die im Angebot genannten Preise beruhen auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten Selbstkostenfaktoren, Wechselkursen, Löhnen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Frachten usw.. Im Falle eines Anstiegs eines dieser Faktoren ist Sar Petfood B.V. berechtigt, den angebotenen (Verkaufs-)Preis entsprechend anzupassen.
7.2
Der Preis oder Tarif enthält keine von staatlichen oder anderen Behörden auferlegten Abgaben, einschließlich Bußgeldern, Versicherungsprämien usw.
7.3
Sar Petfood B.V. ist berechtigt, Vorauszahlungen und/oder Kautionen oder Sicherheiten (in Form einer Bankgarantie) zu verlangen.
7.4
Sar Petfood B.V. behält sich das Recht vor, Versandkosten zu berechnen.
ARTIKEL 8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die von Sar Petfood B.V. versandten Rechnungen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto und ohne irgendeine Form von Entschädigung zu bezahlen.
8.2
Der Lieferant ist berechtigt, einen Kreditbeschränkungszuschlag von mindestens 2 % zu erheben, der jedoch auf der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen werden muss. Dieser Zuschlag kann vom Rechnungsbetrag abgezogen werden, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt wird.
8.3
Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug oder Verrechnung am Sitz der Sar Petfood B.V. oder auf ein von der Sar Petfood B.V. zu benennendes Bank- oder Girokonto zu leisten.
8.4
Rabatte können nur nach gegenseitiger Absprache zwischen Sar Petfood B.V. und dem Käufer/Auftraggeber gewährt werden. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, handelt es sich um einmalige Rabatte. Bei späteren Transaktionen können frühere Rabatte nicht mehr in Anspruch genommen werden.
ARTIKEL 9 BESCHWERDEN
9.1
Reklamationen in Bezug auf die Lieferung von Waren, die erbrachten Dienstleistungen und die Rechnungsbeträge müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Produkte oder Dienstleistungen oder der betreffenden Rechnungen schriftlich per Einschreiben an die Sar Petfood B.V. gerichtet werden, wobei der Sachverhalt, auf den sich die Reklamation bezieht, genau anzugeben ist. Das Reklamationsrecht des Käufers/Auftraggebers erlischt für Waren, die vom Käufer/Auftraggeber oder in dessen Auftrag verarbeitet wurden.
9.2
Reklamationen in Bezug auf die Klauseln in diesen Bedingungen, wie sie unter anderem in Artikel 6:233(a) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln wegen unangemessener Belastung) genannt werden, müssen ebenfalls innerhalb von acht Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem diese Bedingungen bekannt waren oder vernünftigerweise hätten bekannt sein können, schriftlich per Einschreiben bei der Sar Petfood B.V. eingereicht werden, wobei die Fakten, auf die sich die Reklamationen beziehen, genau anzugeben sind. Das Beschwerderecht erlischt zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung. Der Käufer/Auftraggeber verzichtet auf das Recht, sich später auf die Unzumutbarkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Bedingungen zu berufen, sofern die als unzumutbar geltenden Klauseln nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
9.3
Wenn die eingereichten Reklamationen die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, können sie nicht mehr entgegengenommen werden und es wird davon ausgegangen, dass der Käufer/Auftraggeber die gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen genehmigt hat. Wenn die Sar Petfood B.V. der Meinung ist, dass eine berechtigte Reklamation vorliegt, ist sie berechtigt, dem Käufer/Auftraggeber entweder einen in gegenseitiger Absprache festzulegenden Geldbetrag als Entschädigung zu zahlen oder eine neue Lieferung unter Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrages vorzunehmen, alles unter der Bedingung, dass der Käufer/Auftraggeber verpflichtet ist, die falsch oder fehlerhaft gelieferte Ware frachtfrei an die Sar Petfood B.V. zurückzusenden, alles nach Ermessen der Sar Petfood B.V.
9.4
Die Sar Petfood B.V. ist nur dann verpflichtet, die eingereichten Reklamationen anzuerkennen, wenn der betreffende Käufer/Auftraggeber zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Reklamationen alle seine gegenüber der Sar Petfood B.V. bestehenden Verpflichtungen, die sich aus irgendeinem Vertrag und aus welchem Grund auch immer ergeben, vollständig erfüllt hat.
9.5
Sar Petfood B.V. lehnt Rücksendungen ab, die nicht ausreichend frankiert oder verpackt sind. Alle Rücksendungen von Käufern oder Kunden erfolgen auf deren Kosten und Risiko.
ARTIKEL 10 ANNULLIERUNG/AUFLÖSUNG UND AUSSETZUNG
10.1
Die Sar Petfood B.V. ist berechtigt, wenn der Käufer/Auftraggeber in irgendeiner Hinsicht mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die von der Sar Petfood B.V. erbrachten Lieferungen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen in Verzug ist oder bleibt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber auszusetzen oder die zugrunde liegenden Verträge ganz oder teilweise zu kündigen/aufzulösen. Die Sar Petfood B.V. hat dieses Recht auch im Falle eines Konkurses, eines Zahlungsaufschubs, des Eintritts in das WSNP, anderer Formen der Schuldnerberatung, der Auflösung der Geschäftsform/der Geschäftsaktivitäten oder, nach Meinung der Sar Petfood B.V., der Drohung mit diesen Umständen. Alle Forderungen von Sar Petfood B.V. gegenüber dem Käufer/Auftraggeber sind dann sofort fällig.
10.2
Wenn der Käufer/Auftraggeber den/die von ihm mit der Sar Petfood B.V. geschlossenen Vertrag/Verträge auflösen/stornieren möchte, ist die Sar Petfood B.V. ebenfalls berechtigt, die Erfüllung des/der geschlossenen Vertrags/Verträge zu verlangen, oder der Käufer/Auftraggeber schuldet nach dem Ermessen der Sar Petfood B.V. Stornierungskosten in Höhe von mindestens 30 % des Verkaufswerts.
ARTIKEL 11 ENTSCHÄDIGUNG BEI VERSPÄTETER ODER NICHT ERFOLGTER ZAHLUNG
11.1
Wenn die Bezahlung der von der Sar Petfood B.V. versandten Rechnungen nicht innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt, ist der Käufer/Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und die Sar Petfood B.V. hat ohne weitere In Verzug Setzung das Recht, dem Käufer/Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen auf den gesamten geschuldeten Betrag in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, mindestens jedoch 1 % pro angefangenem Monat, in Rechnung zu stellen, unbeschadet der sonstigen Rechte der Sar Petfood B.V., einschließlich des Rechts auf Schadensersatz und des Rechts auf Ersatz von Verlusten, Schäden und Verletzungen. weitere Rechte, einschließlich des Anspruchs auf Erstattung aller Inkassokosten, einschließlich der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Inkassokosten, wobei letztere im Voraus auf 15 % des einzutreibenden Betrags festgesetzt werden, mindestens jedoch auf 150,00 Euro (in Worten: einhundertfünfzig Euro).
NB: Ab dem Zeitpunkt, an dem der Gesetzgeber die außergerichtlichen Inkassokosten, die dem Käufer/Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, gesetzlich festgelegt hat, schuldet der Käufer/Auftraggeber die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen.
ARTIKEL 12 EIGENTUMSVORBEHALT
12.1
Alle von der Sar Petfood B.V. im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum der Sar Petfood B.V., bis der Kunde alle seine Verpflichtungen aus dem/den mit der Sar Petfood B.V. geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.
12.2
Von der Sar Petfood B.V. gelieferte Waren, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten.
12.3
Der Kunde muss jederzeit alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte der Sar Petfood B.V. zu schützen. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfänden oder Rechte an ihr begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, Sar Petfood B.V. unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
12.4
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Feuer, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Versicherungspolice auf Verlangen der Sar Petfood B.V. zur Einsichtnahme vorzulegen. Im Falle einer Versicherungsleistung hat die Sar Petfood B.V. Anspruch auf dieses Geld. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde gegenüber Sar Petfood B.V. im Voraus zur Zusammenarbeit in allen Angelegenheiten, die in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert sind.
12.5
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Sar Petfood B.V. auf erstes Ersuchen ein stillschweigendes Pfandrecht auf die Forderungen zu gewähren, die der Kunde gegenüber den betreffenden Dritten hat oder haben wird. Im Falle der Weigerung des Kunden gilt diese Bestimmung als unwiderrufliche Vollmacht an die Sar Petfood B.V. zur Ausübung dieses Pfandrechts. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als die erforderliche Privaturkunde und das Datum der entsprechenden Rechnung gilt als Datum der Einräumung des Pfandrechts, solange die Urkunde(n) nicht registriert ist/sind.
12.6
Für den Fall, dass die Sar Petfood B.V. ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde der Sar Petfood B.V. und von ihr beauftragten Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum der Sar Petfood B.V. befindet, und es in Besitz zu nehmen.
ARTIKEL 13 HÖHERE GEWALTSAMKEIT
13.1
Höhere Gewalt entbindet die Sar Petfood B.V. von ihren Verpflichtungen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber. Als Faktoren höherer Gewalt gelten solche Ereignisse und Situationen, die eine deutlich nachweisbare und direkte Auswirkung auf die Tätigkeit von Sar Petfood B.V. haben, darunter: schwerwiegende Störungen im Produktionsprozess, Krieg (auch außerhalb der Niederlande), Unruhen, Pandemien, Feuer, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports, Unfälle oder Krankheiten des Personals, Einfuhrbeschränkungen oder andere behördliche Einschränkungen usw. Die Sar Petfood B.V. wird von ihren Verpflichtungen befreit, unabhängig davon, ob die höhere Gewalt im eigenen Betrieb oder anderswo eingetreten ist, wie z.B. in Betrieben von Lieferanten, Transporteuren, Großhändlern usw.
13.2
Im Falle einer Unfähigkeit zur Ausführung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt ist die Sar Petfood B.V. berechtigt, ohne gerichtliche Intervention entweder die Ausführung des Vertrages für maximal sechs Monate auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, dies nach dem Ermessen der Sar Petfood B.V.. Der Käufer/Auftraggeber erhält eine schriftliche Mitteilung über die diesbezügliche Entscheidung von Sar Petfood B.V..
ARTIKEL 14 RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM, SCHUTZ VON MUSTERN UND MODELLEN
14.1
Die geistigen Eigentumsrechte an allen von der Sar Petfood B.V. hergestellten Produkten, erbrachten Dienstleistungen usw. (zum Nutzen des Käufers/Auftraggebers) gehören der Sar Petfood B.V. Die Nutzung oder anderweitige Nutzung dieser Rechte, Entwürfe und/oder Ideen durch Sar Petfood B.V. ist strengstens untersagt, es sei denn, Sar Petfood B.V. hat eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung für diese Nutzung erteilt und alle von Sar Petfood B.V. diesbezüglich festgelegten Bedingungen wurden vollständig erfüllt.
14.2
Wenn der Käufer/Auftraggeber die Bestimmungen unter 14.a. nicht einhält, hat Sar Petfood B.V. ohne weitere In Verzug Setzung und/oder gerichtliche Intervention das Recht auf eine Vertragsstrafe von mindestens EUR 11.500,00 (in Worten: elftausendfünfhundert Euro) für jeden Tag oder einen Teil davon, an dem dieser Verstoß andauert.
ARTIKEL 15 GARANTIEN
15.1
Garantieklauseln, bei denen das Konformitätserfordernis nach Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht anwendbar ist.
15.2
Sar Petfood B.V. gewährt eine Garantie ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Garantieklausel, die den Produkten beiliegt. In diesem Fall tritt die Garantie erst in Kraft, wenn Sar Petfood B.V. eine schriftliche Mitteilung des Käufers/Auftraggebers über ihren Antrag erhalten hat.
15.3
Wenn Sar Petfood B.V. eine Garantie gewährt, ohne dass eine Garantieklausel vorgesehen ist, beträgt die Garantiezeit höchstens 6 Monate nach Lieferung der betreffenden Waren. Auch in diesem Fall muss Sar Petfood B.V. zunächst vom Käufer/Auftraggeber schriftlich und per Einschreiben über seinen Antrag informiert werden.
15.4
Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Ersatz der gelieferten Waren, je nach Ermessen der Sar Petfood B.V.. Externe Katastrophen können niemals dazu führen, dass Sar Petfood B.V. eine obligatorische Garantie übernimmt.
15.5
Zur Reparatur eingesandte Waren verbleiben in jedem Fall auf Risiko des Käufers/Auftraggebers bei Sar Petfood B.V. oder bei einem von Sar Petfood B.V. zu diesem Zweck eingeschalteten Dritten.
ARTIKEL 16 SENDUNGEN VOR ORT
16.1
Von der Sar Petfood B.V. oder in ihrem Namen gelieferte Waren können nur dann als Ausstellungsstücke für Ausstellungen, Messen und/oder für andere von der Sar Petfood B.V. anzugebende Zwecke behandelt werden, wenn die Sar Petfood B.V. dies dem Käufer/Auftraggeber im Voraus schriftlich bestätigt. Diese allgemeinen Bedingungen gelten in vollem Umfang für Sendungen, die zur Genehmigung vorgelegt werden.
ARTIKEL 17 ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
17.1
Auf alle mit Sar Petfood B.V. abzuschließenden Angebote, Aufträge und Verträge ist niederländisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat.
17.2
Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.
17.3
Wenn die Konsultation zwischen den Parteien nicht zu einer Lösung führt, werden alle Streitigkeiten dem Gericht von Overijssel, Standort Almelo, vorgelegt, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
17.4
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Artikel.
ARTIKEL 18 SCHLUSSBESTIMMUNG
18.1
Diese Bedingungen wurden für Sar Petfood B.V. erstellt und bei der Handelskammer unter der Nr. 52434966 hinterlegt.
18.2
Es gilt immer die zuletzt hinterlegte Version bzw. die Version, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsverhältnisses mit Sar Petfood B.V. galt.
18.2
Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend.
Können wir Ihnen bei irgendetwas helfen?
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